Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag

I. Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe
Herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA)

I.1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder , falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

I.2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

I.3. Der Gastwirt (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.

I.4.a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtanspruchsnahme der vertraglichen Leistungen den ver- einbarten oder den betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.

I.4.b) Die Einsparungen befragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20 Prozent des Übernachtungs- preises, bei der Pensionsvereinbarunq (Zimmer mit Verpflegung) 40 Prozent des Pensionspreises.

I.5.a) Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben, gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

I.5.b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

I.6. Unsere Stornobedingungen sind wie folgt:

  • Storno bis 14 Tage vor Anreise: Kostenfrei
  • Storno bis 10 Tage vor Anreise: 40% des vereinbarten Preises
  • Storno weniger als 7 Tage vor Anreise: 80% des vereinbarten Preises

I.7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.